Materielle Notlagenhilfe im westlichen Bodenseekreis gestartet
In besonderen Notlagen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus der Kinderstiftung eine finanzielle Unterstützung für Bekleidung, Schuhe oder auch fehlende Möbel für das Kinderzimmer erhalten. Antragsberechtigt sind Familien, die ihren Wohnsitz im westlichen Bodenseekreis haben. Die Beihilfe ist einkommensabhängig und wird nachrangig gewährt. Auch Familien, die kein Arbeitslosengeld beziehen, aber nur minimal mehr Einkommen haben (bis zu 20% mehr), können einen Antrag auf Unterstützung für ihre Kinder bei der Kinderstiftung stellen.
Multiplikatoren von Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden, Familientreffs und Beratungsstellen im westlichen Bodenseekreis sind über das Projekt informiert. Die Multiplikatoren können Familien gezielt auf die Kinderstiftung aufmerksam machen.
Weiter sind die ersten ehrenamtliche Einkaufspaten gefunden. Sie begleiten Familie gemäß der Stiftungsrichtlinien zum Einkaufen. Die Ehrenamtlichen Einkaufspaten bringen sehr viel Engagement und Freude für die Arbeit mit. Es fanden bereits die ersten Einkäufe mit ehrenamtlichen Paten statt. Die Rückmeldungen sind auf beiden Seiten durchweg positiv.
Wir sind weiter auf der Suche nach ehrenamtlichen Einkaufspaten.
Folgende Voraussetzungen sollten Interessierte mitbringen:
Gespür für Kinder und Jugendliche, sehr gerne auch Fremdsprachenkenntnisse für Flüchtlingsfamilien und die Bereitschaft, sich für eine Familie zu engagieren.
Das Engagement eignet sich auch sehr gut für berufstätige Menschen, da der Einkauf individuell mit der Familie vereinbart werden und so auch abends oder am Samstag stattfinden kann.
Wenn Sie sich als Einkaufspate in der Notlagenhilfe für Kinder und Jugendliche bei der Kinderstiftung Bodensee interessieren, melden Sie sich bitte bei Stephanie Morath, Tel.: 07551/8303-20 oder morath@kinderstiftung-bodensee.de.